Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier erhalten Sie Einsicht in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir haben unsere AGB so kurz und verständlich wie möglich gehalten.

AGB – Dinnershows Gasthof Ennewitz

1. Vertragspartner

1.1.Ein Vertrag kommt durch die beidseitige Willenserklärung zwischen Auftraggeber (Kunde) und dem Gasthof Ennewitz vertreten durch Sven Hösel zustande.

1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Gasthof Ennewitz und seinen Besuchern.

1.3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Veranstaltungen des Gasthof Ennewitz.

2. Vertragsabschluss/ Kartenerwerb von Eintrittskarten und Gutscheinen

2.1 Die Eintrittskarten werden dem Kunden durch das Absenden des Buchungs- und Reservierungsformulars vom Kunden angenommen. Der Kunde erhält dann eine automatische Eingangsbestätigung. Ein Vertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung durch den Gasthof Ennewitz an den Kunden zustande.

2.2 Bei Bestellung von einer oder zwei Eintrittskarten, werden der Einfachheit halber automatisch Gutscheine versandt.

2.3. Bei einem Erwerb von Gutscheinen ohne festen Termin, können sich die Gutscheininhaber zu einem Programm Ihrer Wahl einbuchen, sofern ausreichend Plätze verfügbar sind.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen für Eintrittskarten und Gutscheine

3.1.Eine Eintrittskarte/Gutschein berechtigt jeweils eine Person zum einmaligen Besuch eines Kabarettprogramms, bzw. einer Dinnershow zum angegebenen Datum.

Im Eintrittspreis einer Dinnershow sind enthalten: Menü je nach gebuchter Veranstaltung, alkoholfreie Getränke, Softdrinks, Kaffee, Weine, Sekt und Biere, Kulturprogramm, Garderobe

3.2.Hier finden Sie einen detaillierten Überblick über die Leistungen: Alles-Inklusive. Diese sind Vertragsbestandteil.

3.3.Der Preis einer Eintrittskarte ist abhängig von dem Programm. Eine Preis-Übersicht findet  unter „Spielplan / Termine„.

3.4.Für den Versand der Rechnung und der Eintrittskarten/ Gutscheine erheben wir eine Gebühr von 2,50 Euro je Geschäftsvorgang.

4.Zahlvorgang Eintrittskarten und Gutscheine

4.1.Die Bezahlung der Eintrittskarten erfolgt durch Banküberweisung. Die Rechnung und die Eintirttkarten (bzw. Gutscheine) erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Buchung.

4.2. Zahlungen nach Rechnungslegung sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum vorzunehmen. Sollten Sie es versäumen die Rechnung in dieser Frist zu bezahlen, erlauben wir uns eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro zu erheben.

4.2.Die bestellten Eintrittskarten bzw. Gutscheine erhalten erst nach der Bezahlung Ihre Gültigkeit. Für die Postlaufzeiten übernimmt der Gasthof Ennewitz keine Haftung.

4.3.  Der Käufer der Eintirttskarten bzw. Gutscheine  kann in einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung, den Kaufvertrag schriftlich widerrufen.

5. Umtausch, Erstattung, Stornierung, Ausfall

5.1.Eine Eintrittskartenbestellung ist nach der Bestätigung durch den Gasthof Ennewitz wirksam und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der Bestellung.

5.2. Stornierungen von gekauften Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Umtausch nur auf Anfrage bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungstermin in eine andere Veranstaltung möglich. Umtauschgebühr: 5,00 Euro pro Ticket

5.3. Der Gasthof Ennewitz garantiert die Durchführung einer Veranstaltung ab einer verkauften Anzahl von 50 Eintrittskarten. Fällt eine Veranstaltung aus und werden keine Ersatztermine angeboten oder können vom Besucher nicht wahr genommen werden, wird der Kartenpreis erstattet. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt. Der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe unter Vorlage der Originalkarten beim Gasthof Ennewitz geltend zu machen. Erfolgt keine Benachrichtigung, dann beginnt die Frist ab dem ursprünglichen Veranstaltungstag.

5.4. Wir weisen Sie auf die Möglichkeit hin eine Eintrittskarten-Versicherung abzuschließen.

Diese erhalten Sie zum Beispiel von AZ Vermittler | Allianz Travel (allianz-reiseversicherung.de. Bei einer Verhinderung durch z.B. Krankheit, Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Schaden am Eigentum, erhalten Sie den Kartenpreis dann vollständig zurück. Die Versicherung muss innerhalb von 3 Tagen nach der Bestellung/Rechnungslegung unter der Angabe der Namen der Teilnehmer abgeschlossen werden. Den Versicherungspreis erfsahren sie beim Versicherer.

5.5. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, wird diese auf einen anderen Termin verlegt. Die Karten behalten dann für den Ausweichtermin ihre Gültigkeit.

5.6. Bei einer Coronabedingten Absage (Durchführungsverbot) erhält der Kunde entweder den bereits gezahlten Betrag zurück, oder er bekommt die Möglichkeit einer Umbuchung. Eintrittskarten, bzw. Gutscheine verfallen in diesem Fall nicht.

6. Garderobe

6.1. Mäntel, dicke Jacken, Schirme, Rucksäcke, Stöcke (mit Ausnahme von Gehhilfen), große Tragetaschen und andere sperrige Gegenstände müssen in der Garderobe abgegeben werden. Der Besucher erhält dafür eine Garderobenmarke. Das Personal händigt die Garderobe bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfen der Berechtigung aus.

6.2. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke sind dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Wir weisen auf die an der Garderobe aushängenden Versicherungsbedingungen hin. Für in den Garderobengegenständen befindliche Sachen und Bargeld wird keine Haftung übernommen.

6.3. Bei Verlust der Garderobenmarke kann der Besucher erst nachdem alle anderen Besucher ihre Garderobe abgeholt haben, durch Identifizierung seine Garderobe in Empfang nehmen. Gleichzeitig sind 5,00 € für den Ersatz der Garderobenmarke zu zahlen. Bei Wiederfinden der Marke wird dieser Betrag erstattet, soweit noch keine Ersatzmarke angefertigt wurde.

7. Verhalten während einer Veranstaltungen

7.1. Bild-, Tonaufzeichnungen und Fotoaufnahmen während der Veranstaltung durch den Besucher sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Auch zum privaten Gebrauch bestimmte Aufzeichnungen sind nicht zugelassen.

7.2. Untersagt sind, das Mitbringen von Tieren, Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, pyrotechnischen Artikeln, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken.

8. Hausrecht

Das Personal übt im Namen des Gasthof Ennewitz das Hausrecht aus. Ein Hausverweis wird insbesondere ausgesprochen, wenn Besucher andere Besucher belästigen oder die Veranstaltungen erheblich stören. Dies gilt insbesondere, wenn Besucher gegen die Verhaltensregeln während einer Veranstaltung verstoßen. Ein Verweis erfolgt ohne das Recht des Besuchers, eine (Teil-)Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen zu können. Im Rahmen des Hausrechts kann der Veranstalter Personen auch schon vor der Veranstaltung den Zutritt verweigern. Eine Eintrittspreiserstattung ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.

9. Sonstiges

9.1.Der Gasthof Ennewitz ist befugt, die ihm durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sondern nur zur Vertragsabwicklung verwendet.

9.2.Unser Hygiene-Konzept ist Bestandteil des Vertrages! (klicken Sie HIER zum nachlesen)

9.3.Kleine Bestellungen bis 4 Personen können ggfls. mit anderen Personen an einer Tafel platziert werden. Wenn Sie dies nicht möchten, teilen Sie es uns bitte im Vorfeld der Veranstaltung mit.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Ist oder wird eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

10.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ein Abweichen von dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

10.3. Auf das Vertragsverhältnis ist allein deutsches Recht anwendbar.